Everything is possible.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

 

§ 1 Anerkennung von Lieferbedingungen

Verträge für Lieferungen und Arbeiten kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende AGB des Bestellers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch der Firma V-TimE EDV-Systemservice & Büromanagement selbst im Falle einer Lieferung nicht Vertragsbestandteil Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

 

§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Auch telefonisch erteilte Aufträge sind für den Besteller verbindlich. Dieser ist an seinen Vertragsantrag 14 Tage gebunden. Für uns tritt die Bindung mit schriftlicher Auftragsbestätigung ein. Auf die Auftragsbestätigung kann bei sofortiger Lieferung verzichtet werden. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums/ und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 3 Lieferung, Leistungsumfang

Liefertermine oder Ausführungs-bzw. Fertigstellungsfristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Ist Frei-Haus-Lieferung vereinbart, bleibt der Gefahrenübergang davon unberührt. Nachträgliche Wünsche des Bestellers nach Änderungen oder Ergänzungen verlängern die Liefer/Ausführungs/Fertigstellungsfristen in angemessenem Umfang. Das Gleiche gilt bei Eintritt unvorhergesehener, nicht von uns zu vertretender Ereignisse wie z. B. höhere Gewalt, Arbeitskampf und fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Bestellers. Dies gilt ferner, wenn solche Umstände bei unseren Unterlieferanten eintreten. Wir haften dem Besteller bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Uns steht das Recht zu, die Durchführung von vertraglichen (Teil-) Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.

§ 4 Gefahrübergang

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. Versendungskosten oder Anfuhr- und Aufstellung übernommen haben. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Rechnungsbeträge ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Besteller ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Bestellers, z. B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den uns vom Besteller geschuldeten Beträgen zu verrechnen. Der Besteller hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen unseres Eigentums unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und / oder zu verwenden, so lange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller wird in jedem Fall für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet oder vermischt wird, erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten / vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung / Vermischung.

§ 7 Gewährleistung

Soweit sich unsere Leistung auf Software-Entwicklung und Design bezieht, basiert das von uns zu schaffende bzw. geschaffene Datenwerk/Konzept bzw. die Software nach unserem Wissenschaftstand auf persönlich geistigen Leistungsergebnissen/ Zusammenstellungen. Eine über diese Erklärung hinausgehende Zusicherung für die Neuheit der der Leistung zu Grunde liegenden Idee kann nicht gegeben werden. Der Besteller hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Ist der Besteller Unternehmer bestehen Mängelansprüche nur, wenn er seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs - und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir unter Ausschluss der Rechte des Bestellers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Besteller hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder wir die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Besteller nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und ggf. Schadenersatz im Rahmen der nachfolgenden Haftungsbeschränkung erlangen. Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind jedoch ausschlossen, wenn dieser die Software selbst verändert hat oder durch Dritte verändern ließ, es sei denn, der Besteller weist nach, dass eine Änderung unserer Analyse-und Bearbeitungsaufwendungen nicht wesentlich erschwert und der Mangel der Software bei Abnahme anhaftete. Gleiches gilt bei Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials oder fehlerhafter Installation durch den Besteller. Sind wir auf Grund einer Fehlermeldung tätig geworden, ohne dass ein von uns zu vertretener Fehler vorliegt, können wir die Vergütung unseres Aufwands verlangen.

§ 8 Fremde Rechte

Für Programme, die wir dem Besteller im Rahmen eines Überlassungsvertrages zur Nutzung zur Verfügung gestellt haben, garantieren wir, dass wir das Recht besitzen, an diesen Programmen Bearbeitungen und Änderungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen und die bearbeiteten oder geänderten Programme zu benutzen sowie anderen die Benutzung zu gestatten. Wir stellen den Besteller von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen der Bearbeitung, Änderung oder Benutzung dieser Programme geltend gemacht werden. Für Programme und Labels, die bestellereigen sind bzw. an denen der Besteller das Recht besitzt, diese zu bearbeiten oder ändern zu lassen und die bearbeiteten oder geänderten Programme zu benutzen, räumt der Besteller uns das Recht ein, eine solche Bearbeitung oder Änderung für den Besteller durchzuführen. Bezüglich vom Besteller gewünschter Verlinkungen übernimmt dieser die alleinige Verantwortung. Dies gilt auch für den Fall, dass sich Inhalte auf die gesetzten Links später verändern sollten. Der Besteller ist verpflichtet, diese Links regelmäßig zu überprüfen und ggf. zu ändern. Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen der Bearbeitung oder Änderung der Programme sowie der Verlinkungen geltend gemacht werden.

§ 9 Nutzungsrecht

Wird die Entwicklung von Programmen (Software) oder Datenwerken bzw. Datenbanken von uns geschuldet, erhält der Besteller nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs-und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch uns durchgeführten Leistungen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Das Nutzungsrecht an einer von uns entwickelten oder gelieferten Leistung umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Bestellers. Der Besteller darf das Produkt im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Die Abtretung oder Übertragung der Nutzungsrechte darf nicht ohne unsere Zustimmung erfolgen. Wir sind berechtigt, in den von uns erstellten und / oder veränderten Seiten META-Informationen einzubringen, die insbesondere Urheberbezeichnung und Marken im weiteren Sinne, sowie Urheber-und Leistungsschutzrechte betreffen. Solche Angaben werden von den Vertragsparteien im Zweifel nicht als redaktionelle Bearbeitung der Dokumente angesehen. Eine Übernahme redaktioneller Verantwortung ist mit der Einbringung dieser META-Informationen nicht verbunden. Sind oder werden wir gesetzlich dazu verpflichtet Angaben in Internet-Seiten offen oder als META-Daten zu hinterlegen, so sind wir nach pflichtgemäßem Ermessen, soweit der Besteller nicht innerhalb angemessener Frist dem Verlagen von uns nachkommt oder Gefahr im Verzuge vorliegt, berechtigt, diese Angaben auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Bestellers zu hinterlegen, soweit sie uns bekannt sind oder bis zur rechtsgültigen Hinterlegung der Informationen durch den Besteller die Internetseiten vom Netz zu nehmen.

§ 10 Haftung für Schäden

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Bestellers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache. Soweit es sich nicht um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit handelt, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. Ein für den Fall des Leistungsverzuges oder einer von uns zu vertretenden nachträglichen Unmöglichkeit der Leistung dem Besteller zustehender Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung wird bei leichter Fahrlässigkeit dahin begrenzt, dass der Höhe nach nur bis zu 50% des Gesamthonorars und für unmittelbare Schäden gehaftet wird. Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Sonstiges

Als Kommunikationwege gelten insbesondere auch die herkömmlichen Telefonierwege sowie die Informationsübertragung via Internet. Zur transparenten zweckmäßigen Kommunikation wollen die Parteien regelmäßig über E-Mail kommunizieren. Die Parteien verschlüsseln oder signieren elektronische Nachrichten und Daten nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin. Falls im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung von Ausschließlichkeitsrechten geltend gemacht werden, ist der Besteller gehalten, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

§ 12 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Besteller gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 13 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs-und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.